NRW konterkariert lebensrettende Vereinbarungen – Schulregelbetrieb und faktisch kein Schullockdown

 

(Illustration: Comfreak/pixabay)
 

Erneut zeigt sich, dass Appelle wenig nutzen und Bundesländer sich nicht an die lebensrettenden Vereinbarungen mit der Bundesregierung halten. Konsequent ist man offensichtlich nicht überall.

Denn in NRW ist auf vielen Straßen und Wegen nicht viel weniger los als sonst auch. Zwar haben viele Geschäfte und Einrichtungen zu, doch die Schulen als zentrale Knotenpunkte bei Verkehr und sozialen Kontakten scheinen dafür zu sorgen, dass sich das Land nicht wirklich in den sozialen Ruhezustand begibt. Allein die dortige Entscheidung, den Regelbetrieb bis wenige Tage vor den Weihnachtstagen aufrecht zu halten, offenbart die nachhaltige Nichtbeachtung der schützenden Vereinbarungen mit dem Bund und anderen Bundesländern durch NRW. Damit hat sich für das größte Bundesland praktisch nichts geändert gegenüber der bereits vor vielen Wochen getroffenen Entscheidung, die Weihnachtsferien wenige Tage früher, nämlich am 18. Dezember, beginnen zu lassen. Alles beim Alten also, sichtbar keine Reflektion der gegenwärtigen Lage.

Die Lehrerparkplätze sind voll, nur wenige scheinen sich im Fernunterricht zu befinden. Stattdessen volle Klassen, Begegnungen im Verwaltungstrakt ohne Masken und fehlende Stoß- bzw. Querlüftung. Die Dramatik der Entwicklung spiegelt sich nicht in der NRW-Schulpraxis wider. Auch an KiTas ist die Situation dort nicht anders: volle Parkplätze, weitgehend vollständige Belegung vor Ort.

Während andere Bundesländer sich an die Absprachen halten und gleichzeitig betonen, wie wichtig der erneute Lockdown sei, halten sich einige in ihrer Handlungsweise nicht an die Vereinbarungen, betonen aber in Pressekonferenzen, wie wichtig die lebensrettenden Maßnahmen seien. Nur wenige Lehrerinnen und Lehrer probten im Vorfeld den leisen Aufstand. Die Gewerkschaften drohten mit Dienst nach Vorschrift. Allerdings ist es auch genau der Dienst nach Vorschrift, den wir vor Ort finden – in NRW den Regeldienst.

 

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