Chaotisch, uneinheitlich - Digitaler Distanzunterricht als Glücksspiel
(Illustration: Hans Braxmeier/pixabay) Zum Vergleich zunächst noch einmal die offizielle Regelung - hier von NRW: Von 14. bis18. Dezember 2020 gilt: Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020 statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt. Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in den Förderschulen erhalten. Die offizielle Version enthielt viele Unverbindlichkeiten. Lediglich die Freiwilligkeit klar. Dies bedeutete in der Praxis jedoch weder, dass die Schulpflicht aufgehoben, noch dass der Regelbetrieb einzustellen war. Das Chaos in NRW während der letzten Schultage in diesem Jahr war somit